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Ergebnisse 1 - 10 von 12 gefundene FAQ(s)
Benötige ich ein Visum oder ist mein Reisepass bzw. Personalausweis ausreichend?
Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen. Alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, stellen eine Ausnahme dar. Hier brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch sechs Monate nach Reiseende gültig ist.
Für die meisten Reisen wird kein gesondertes Visum benötigt. Welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten unter "An- und Einreise" in der rechten Spalte.
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Funktionieren Haartrockner und elektrischer Rasierapparat in der Kabine?
Ja. In jeder Kabine ist ein 220-V-Anschluss vorhanden, der den normalen Gebrauch eines Rasierapparates oder anderer elektrischer Geräte erlaubt. Einen Haartrockner brauchen Sie allerdings nicht mitzubringen, da er in allen Kabinen zur Ausstattung gehört.
Falls Sie einen Anschlussaufenthalt an Land geplant haben, empfehlen wir Ihnen die Mitnahme eines entsprechenden Adapters (Universalstecker) bzw. solcher elektrischen Geräte, die auch auf Basis einer Stromversorgung mit 110 Volt funktionieren.
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Was ist 3-D-Secure/ Verified by VISA?
Verified by Visa (VbV) und MasterCard SecureCode (MSC) ermöglichen die Authentifizierung der Karteninhaber und schützen Sie vor Kartenmissbrauch im Internet. Der Kauf per Kreditkarte kann nur noch in Verbindung mit einem Passwort freigegeben werden. Sollte die Karte oder die Kartendaten entwendet werden, kann diese nicht mehr für eine Online Transaktion genutzt werden, ohne dass auch das Passwort bekannt ist.
Bitte lassen Sie sich das Passwort für das 3-D-Secure-Programm von Ihrer Bank mitteilen. Anschließend sollte Ihre Buchung über myAIDA durchführbar sein.
Einige Banken sind noch in der Umstellungsphase der Einführung dieses Sicherheitsdienstes. Dadurch kann es zu einer Fehlermeldung kommen. In diesem Fall hilft Ihnen Ihr Kreditkarteninstitut sicher bei der Freigabe weiter.
Falls Sie die beschriebenen Punkte ausschließen können, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut, da fehlerhafte Verbindungen durch Systemarbeiten auftreten können, auf die AIDA keinen Einfluss hat!
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die gewünschten Leistungen auch über Ihr Reisebüro zu buchen.
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Welche Zollbestimmungen muss ich beachten?
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können in der Regel zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen ist verboten.
Darüber hinaus ist in vielen südamerikanischen Ländern (u. a. Brasilien und Chile) die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Wir bitten Sie, nicht zum illegalen und schädlichen Handel beizutragen und sich rechtzeitig zu informieren. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- oder Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen, wie z. B. Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen.
Bitte beachten Sie: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der Deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).
Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Besonderheiten:
Aus Nicht-EU-Staaten
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge Parfüm zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt in der Regel eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 420 Euro.
Aus EU-Staaten
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf:
- Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückwert von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak
- Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier
- Kaffee: 10 kg
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.auswaertiges-amt.de, www.crm.de, www.visum-centrale.de oder www.zoll.de über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen.
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Wie funktioniert die Evakuierung eines Schiffes?
Eine Evakuierung muss sehr schnell und geordnet ablaufen. Jede Minute kann im Notfall zählen. Deshalb finden an Bord unserer Schiffe wöchentlich sorgfältige Sicherheitsübungen statt. Bei uns sind alle Passagiere ohne jede Ausnahme innerhalb von 20 Minuten an den Sammelstellen. Ansonsten hilft da nur Übung, Übung, Übung. Jedes Crewmitglied steht an seinem fest zugewiesenen Platz und weiß, was es zu tun hat. Die Crew durchläuft vor ihrem Einsatz an Bord ein gründliches Training an Land. Dieses Basic Safety Training muss mit einer Prüfung absolviert werden. Alle wichtigen Informationen werden laufend durch den Kapitän auf Deutsch durchgesagt. Wichtig ist uns die deutsche Sprache als einheitliche Bordsprache. Englisch ist zwar die Crewsprache, aber die wichtigen Anweisungen werden von jedem Besatzungsmitglied auf Deutsch beherrscht. Die Seenotrettungsübung gibt unseren Passagieren die Sicherheit, die sie im Ernstfall brauchen. Dabei wird ihnen vermittelt, wo sich ihre Rettungsmittel befinden und wie sie den Weg zu ihrer Sammelstelle finden. Diese Übung ist Pflicht und da macht auch jeder mit.
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Wo kann ich auf AIDA rauchen?
Alle Kabinen und öffentlichen Räume unserer Schiffe sind Nichtraucherbereiche. Damit folgen wir den europaweiten Bestrebungen und der gültigen Gesetzgebung zum Schutz der Nichtraucher. Für Gäste, die nicht gänzlich auf eine Zigarette oder eine elektronische Zigaratte verzichten möchten, stehen die Kabinenbalkons sowie ausgewiesene Raucherbereiche auf den Freidecks zur Verfügung.
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Woher bekomme ich die notwendigen Dokumente?
Ein Ehefähigkeitszeugnis stellt das Standesamt am aktuellen Wohnort der Brautleute aus. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister stellt das Standesamt am jeweiligen Geburtsort aus. Brautleute ohne deutschen Pass brauchen für die Trauung im Ausland an den meisten Hochzeitszielen die gleichen Dokumente wie deutsche Staatsbürger (Details gerne auf Anfrage bei der AIDA Hochzeitsagentur).
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