Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosiven / feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Medien ist verboten.
Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten oder Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- / Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen.
Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software, Kleidung usw. sowie deren Einfuhr nach Deutschland bzw. Österreich ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Einfuhr- / Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden deutsche Staatsangehörige auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de), österreichische Staatsangehörige auf der Website des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (www.bmeia.gv.at) sowie der österreichischen Zollbehörden (www.bmf.gv.at/zoll/zoll.html).
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Informationen hierzu z. B. auf www.auswaertiges-amt.de, www.crm.de, www.zoll.de oder www.visum-centrale.de, österreichische Staatsangehörige z. B. auf www.bmeia.gv.at, www.bmf.gv.at/zoll/zoll.html oder www.reisemed.at.
Für die Einreise nach Deutschland und Österreich gelten folgende Besonderheiten:
Einreise aus Nicht-EU-Staaten für deutsche und österreichische Staatsangehörige
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder mehr oder 2 l Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.-%, 4 l nicht schäumende Weine und 16 l Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen.
Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro (Stand Dezember 2017). Weitere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehraus-einem-Nicht-EU-Staat/rueckkehr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html und österreichische Staatsangehörige auf www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/einreise-aus-nicht-eu-staaten.html.
Einreise aus EU-Staaten für deutsche Staatsangehörige
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak
• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops), 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira und Sherry), 60 l Schaumwein, 110 l Bier
• Kaffee: 10 kg
Einreise aus EU-Staaten für österreichische Staatsangehörige
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak
• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 20 l andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein mit einem Alkoholgehalt bis 22 Vol.-%, 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein) oder 110 l Bier
Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderregelung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Österreich mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-eu/einreise-aus-eu-staaten.htm.
Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig vor Reisebeginn über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Deutsche Staatsangehörige finden Informationen hierzu z. B. auf www.auswaertiges-amt.deoder www.zoll.de, österreichische Staatsangehörige z. B. auf www.bmeia.gv.at oder www.bmf.gv.at/zoll/zoll.html