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Ergebnisse 1 - 10 von 12 gefundene FAQ(s)
Auf welche Maßnahmen setzt AIDA, um im Hotelbereich Energie einzusparen?
Durch den Einsatz innovativer Beleuchtungslösungen und ein umfassendes Licht-Management-System lassen sich auf allen Schiffen ab AIDAsol (Indienststellung:2007) circa 30 Prozent der für die Beleuchtung benötigten Anschlussleistung einsparen. Hotel Card Schalter sorgen dafür, dass Licht und Klimaanlage nicht unnötig in Betrieb sind. Wenn ein Gast seine Kabine betritt, steckt er eine Karte in die dafür vorgesehene Halterung und schaltet auf diese Weise automatisch Beleuchtung und Klimaanlage ein. Verlässt er den Raum, nimmt er die Karte wieder mit und das Licht geht aus. Außerdem wird – im Gegensatz zu vielen Landhotels – die Klimaanlage auf eine geringe Leistung heruntergeschaltet.
Um Energie einzusparen, sind alle Kabinen der neuen Schiffe mit einem modernen Umluftsystem inklusive Abwärmenutzung ausgestattet, so dass sie voneinander getrennt temperaturabhängig geregelt werden (HVAC Control System). Diese moderne Technik reduziert den Energieverbrauch in den Kabinen um bis zu 20 Prozent. Dabei werden nur Kältemittel eingesetzt, die die schützende Ozonschicht der Erde nicht gefährden. Damit haben wir die Emissionen von Ozon abbauenden Kühlmitteln auf 0 reduziert.
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Durch welche Maßnahmen spart AIDA Cruises Treibstoff?
Die beste Tonne Treibstoff ist diejenige, die wir nicht verbrauchen.
Pro Gast und Reisetag konnten wir den Treibstoffverbrauch seit 2007 um 28,2 Prozent senken.
Ein AIDA Schiff verbraucht heute im Durchschnitt pro Person nur drei Liter Treibstoff auf 100 Kilometern Fahrt. Dies haben 2012 unabhängige Experten der Schiffsklassifizierungsgesellschaft DNV GL in einem Gutachten bestätigt.
Seit langem fahren wir auf unseren Routen mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Das ist eine zusätzliche Möglichkeit, den Treibstoffverbrauch in größerem Umfang zu senken. Durch ein effektives Routenmanagement sowie die Optimierung von Fahrplänen und Liegezeiten sparen wir erhebliche Mengen Treibstoff ein. Auch mit der Optimierung des Rumpfdesigns von einer Schiffsgeneration zur nächsten, der Nutzung intelligenter Motorentechnologie sowie vielen weiteren Maßnahmen senken wir kontinuierlich unseren Energiebedarf – und reduzieren damit deutlich die Emissionen.
Die AIDA Schiffe der neuen Generation, die 2016 in Dienst gestellt werden, gehören zu den weltweit ersten Kreuzfahrtschiffen, die mit der sogenannte MALS Technologie (MALS = Mitsubishi Air Lubrication System) ausgestattet werden. Dieses System lässt die Schiffe künftig auf einem Luftblasenteppich gleiten. So wird der Reibungswiderstand verringert, Antriebsenergie gespart und der Treibstoffverbrauch um sieben Prozent verringert. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur MALS Technologie.
Schon heute sind alle Schiffe der AIDA Flotte, die ab 2007 in Dienst gestellt wurden, auf eine umweltfreundliche Energieversorgung über Landstrom während der Liegezeiten im Hafen vorbereitet. Initiativen zur Schaffung der entsprechenden Infrastrukturen begrüßt AIDA ausdrücklich.
Doch auf die Bereitstellung von Landstrom allein wollen wir uns nicht verlassen. Mit der LNG Hybrid Barge haben AIDA Cruises und Becker Marine Systems daher gemeinsam mit weiteren Partnern ein zukunftsweisendes Projekt entwickelt, das eine emissionsarme Stromversorgung von Kreuzfahrtschiffen während der Liegezeit im Hamburger Hafen ermöglicht. Die für den Betrieb des Kreuzfahrtschiffes notwendige Energie wird dann nicht mehr an Bord des Schiffes durch Dieselmotoren erzeugt, sondern durch umweltfreundliches Flüssigerdgas (LNG). Der Emissions- und Partikelausstoß wird somit erneut reduziert. Im Vergleich zu herkömmlichem Marinediesel mit 0,1 Prozent Schwefelanteil werden zukünftig während der Hafenliegezeit keine Schwefeloxide (SOx) und keine Rußpartikel mehr emittiert. Die Emission von Stickoxiden (NOx) verringert sich um bis zu 80 Prozent, der Ausstoß von Kohlendioxid um 20 Prozent.
Die weltweit erste LNG Hybrid Barge der Firma Becker Marine Systems wurde am 18. Oktober 2014 in der Hafencity Hamburg auf den Namen „Hummel“ getauft. Seit 30. Mai 2015 wird AIDAsol am Cruise Terminal Hafencity mit emissionsarmem Strom aus Flüssigerdgas (LNG) versorgt.
Mit diesem Pilotprojekt setzen Becker Marine Systems und AIDA Cruises gemeinsam ein Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz, nicht nur für die Hansestadt Hamburg, sondern für die gesamte maritime Industrie. Mit der LNG Hybrid Barge stellen wir erneut unter Beweis, dass Umweltschutz und wirtschaftliche Interessen für uns kein Widerspruch sind.
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Wie wird Wasser eingespart?
Durch die Umstellung auf Wasser sparende Anwendungen wie spezielle Duschbrauseköpfe, Durchflussbegrenzer bei Waschbecken und Duschen, Zeitschaltungen und eine Infrarotsteuerung im Sanitärbereich konnte der Pro-Kopf-Frischwasserverbrauch kontinuierlich reduziert werden. Nach unserem Wissensstand hat AIDA den geringsten Pro-Kopf-Verbrauch der gesamten Kreuzfahrtbranche. Die WC-Spülung funktioniert mit einem wassersparenden Vakuum-System, welches pro Spülgang nur einen Liter Wasser verbraucht. Außerdem nutzen wir auf nahezu allen Schiffen ein Vacuum Food Waste System für Lebensmittelabfälle, das erheblich weniger Wasser als herkömmliche Systeme verbraucht. Konventionell werden Lebensmittelabfälle durch Pipelines geschwemmt – mithilfe des innovativen Vakuum-Systems lässt sich das dafür notwendige Wasser sparen.
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Benötige ich ein Visum oder ist mein Reisepass bzw. Personalausweis ausreichend?
Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen. Alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, stellen eine Ausnahme dar. Hier brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch sechs Monate nach Reiseende gültig ist.
Für die meisten Reisen wird kein gesondertes Visum benötigt. Welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten unter "An- und Einreise" in der rechten Spalte.
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Funktionieren Haartrockner und elektrischer Rasierapparat in der Kabine?
Ja. In jeder Kabine ist ein 220-V-Anschluss vorhanden, der den normalen Gebrauch eines Rasierapparates oder anderer elektrischer Geräte erlaubt. Einen Haartrockner brauchen Sie allerdings nicht mitzubringen, da er in allen Kabinen zur Ausstattung gehört.
Falls Sie einen Anschlussaufenthalt an Land geplant haben, empfehlen wir Ihnen die Mitnahme eines entsprechenden Adapters (Universalstecker) bzw. solcher elektrischen Geräte, die auch auf Basis einer Stromversorgung mit 110 Volt funktionieren.
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Was muss ich vor Reisebeginn beachten?
Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen. Alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, stellen eine Ausnahme dar. Hier brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch sechs Monate nach Reiseende gültig ist.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausreichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Für die meisten Reisen wird kein gesondertes Visum benötigt. Welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten unter "An- und Einreise".
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Welche Zollbestimmungen muss ich beachten?
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können in der Regel zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen ist verboten.
Darüber hinaus ist in vielen südamerikanischen Ländern (u. a. Brasilien und Chile) die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Wir bitten Sie, nicht zum illegalen und schädlichen Handel beizutragen und sich rechtzeitig zu informieren. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- oder Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen, wie z. B. Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen.
Bitte beachten Sie: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der Deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).
Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Besonderheiten:
Aus Nicht-EU-Staaten
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge Parfüm zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt in der Regel eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 420 Euro.
Aus EU-Staaten
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf:
- Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückwert von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak
- Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier
- Kaffee: 10 kg
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.auswaertiges-amt.de, www.crm.de, www.visum-centrale.de oder www.zoll.de über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen.
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Wie funktioniert die Evakuierung eines Schiffes?
Eine Evakuierung muss sehr schnell und geordnet ablaufen. Jede Minute kann im Notfall zählen. Deshalb finden an Bord unserer Schiffe wöchentlich sorgfältige Sicherheitsübungen statt. Bei uns sind alle Passagiere ohne jede Ausnahme innerhalb von 20 Minuten an den Sammelstellen. Ansonsten hilft da nur Übung, Übung, Übung. Jedes Crewmitglied steht an seinem fest zugewiesenen Platz und weiß, was es zu tun hat. Die Crew durchläuft vor ihrem Einsatz an Bord ein gründliches Training an Land. Dieses Basic Safety Training muss mit einer Prüfung absolviert werden. Alle wichtigen Informationen werden laufend durch den Kapitän auf Deutsch durchgesagt. Wichtig ist uns die deutsche Sprache als einheitliche Bordsprache. Englisch ist zwar die Crewsprache, aber die wichtigen Anweisungen werden von jedem Besatzungsmitglied auf Deutsch beherrscht. Die Seenotrettungsübung gibt unseren Passagieren die Sicherheit, die sie im Ernstfall brauchen. Dabei wird ihnen vermittelt, wo sich ihre Rettungsmittel befinden und wie sie den Weg zu ihrer Sammelstelle finden. Diese Übung ist Pflicht und da macht auch jeder mit.
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Wo kann ich auf AIDA rauchen?
Alle Kabinen und öffentlichen Räume unserer Schiffe sind Nichtraucherbereiche. Damit folgen wir den europaweiten Bestrebungen und der gültigen Gesetzgebung zum Schutz der Nichtraucher. Für Gäste, die nicht gänzlich auf eine Zigarette oder eine elektronische Zigaratte verzichten möchten, stehen die Kabinenbalkons sowie ausgewiesene Raucherbereiche auf den Freidecks zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass an Bord von AIDAprima und AIDAperla auf den Veranden folgender bzw. dieser Kabinen nicht geraucht werden darf: 5165 VE, 5265 VE, 5164 VE, 5264 VE, 5161 VE, 5261 VE, 5160 VE, 5260 VE, 5163 VF, 5263 VF, 5162 VF, 5159 VF, 5259 VF, 5158 VF, 5258 VF, 5262 VF
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Woher bekomme ich die notwendigen Dokumente?
Ein Ehefähigkeitszeugnis stellt das Standesamt am aktuellen Wohnort der Brautleute aus. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtsregister stellt das Standesamt am jeweiligen Geburtsort aus. Brautleute ohne deutschen Pass brauchen für die Trauung im Ausland an den meisten Hochzeitszielen die gleichen Dokumente wie deutsche Staatsbürger (Details gerne auf Anfrage bei der AIDA Hochzeitsagentur).
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